Fischwasserkataster

Analoge und digitale Auszüge

Bei Fischereirechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte.
Die Fischereirechte wurden im 19. Jahrhundert bei der Aufstellung des ersten Katasters in Bayern für steuerliche Zwecke miterfasst und im damaligen "Fischwassersteuerkataster" nachgewiesen. Um 1938 entfiel die Besteuerung der Fischereirechte und die Fortschreibung des Fischwassersteuerkatasters wurde eingestellt.

Die Unterlagen wurden in der Folge an die damaligen Vermessungsämter, die heutigen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, abgegeben und für Auskunftszwecke bereitgestellt.
Die den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bekannten Fischereirechte werden derzeit schrittweise in ihrer räumlichen Ausdehnung digital erfasst und qualitätsgesichert (Aktuelle Verfügbarkeit (pdf, 2324kB)).

Das Ergebnis ist ein digital verfügbares Fischwasserkataster. Aus diesem Kataster können Sie gegen Gebühr bei Ihrem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung standardisierte analoge oder digitale Auszüge beantragen.
Voraussetzung für die Abgabe dieser Daten ist die Darlegung eines berechtigten Interesses, da sie Angaben zu Fischereiberechtigten und möglicherweise weitere Angaben aus dem Grundbuch enthalten.

Weitere Details zu den Auszügen aus dem Fischwasserkataster können Sie der Produktinformation entnehmen.
Informationen zur Abmarkung von Fischereigrenzen finden Sie auf der Seite Fischereigrenzen.

  • Produkte des Fischwasserkatasters: analoger und digitaler Auszug aus dem Fischwasserkataster
  • Inhalt: Fischereirechtsfläche, Fischereiberechtigte, Angaben zur Buchung, Angaben zur Qualität und Datenherkunft des Fischereirechts, Fischereirechtsgrenzen, ggf. Fischereirechtsgrenzpunkte
  • Die Fischereirechte enthalten personenbezogene Daten, deren Abgabe ein berechtigtes Interesse nach Art. 11 Abs. 1 VermKatG erfordert. Dieses muss glaubhaft dargelegt werden.
  • Ansprechpartner: das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, in dessen Bezirk das Fischereirecht liegt
Ausschnitt aus einem analogen Auszug aus dem Fischwasserkataster mit Darstellung des beantragten Rechts sowie angrenzender Rechte in einem Flurkartenauszug

Analoger Auszug

Ein Auszug pro Recht, bestehend aus:
- Beschreibender Teil des Rechts (Sachdatenauszug)
- Kartenbeilage mit ggf. zusätzlicher Übersichtskarte
- als Papier oder im PDF-Format

Preis: 20 € je Auszug
siehe Gebühren- und Preisliste (pdf, 612kB)

Ausschnitt eines digitalen Auszugs aus dem Fischwasserkataster mit Markierung des beantragten Fischereirechts

Digitaler Auszug

Bestehend aus folgenden Datensätzen:
- Fischereirechtsfläche
- Fischereiberechtigte(r)
- Fischereirechtsgrenzpunkte (falls abgemarkte Fischereirechtsgrenzpunkte im Anforderungsgebiet vorhanden)

Preis: 3,60 € je Objekt (Fischereirechtsfläche mit Fischereiberechtigten und ggf. Fischereirechtsgrenzpunkten)
siehe Gebühren- und Preisliste (pdf, 612kB)

Zur Bestellung

Angaben

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Gebietsauswahl

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  • Screenshot oder Plan des Gebietes
  • Gemarkung und Flurstück
  • Flurstücksliste
  • Polygon als Textdatei/Koordinatenliste,
    ESRI-Shapefile, WKT.txt, .kmz, .xml
    (UTM32/33)

Format

  • Analoger Auszug:
    DIN A3 oder DIN A4
  • Digitale Daten:
    Vektordaten

Bestellen

  • direkt beim zuständigen ADBV
  • E-Mail, Fax oder Brief mit Antrag auf
    Auszug aus dem Fischwasserkataster
  • Zahlungsarten: Rechnung
  • zum Kontaktformular

Überschrift Ebene 2

Absatz

  • Listeneintrag

Technische Daten

Spezifikationen zum Produkt


Datenformat Digitale Daten: ESRI-shape, CSV-Datei für Beschreibung
Analoger Auszug: Ausdruck auf Papier
Abgabeformat Digitale Daten: Einzelrecht oder gebietsweise
Analoger Auszug: Einzelrecht
Verfügbarkeit siehe Übersicht

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