Übersicht |  Drucken |  Versenden

Erschienen am: 25.04.2012

Katasterneuvermessung der Stadt Miltenberg abgeschlossen

Auf einer Fläche von 47 Hektar wurden in der Miltenberger Altstadt fast 1000 Flurstücke neu vermessen und abgemarkt

Der Bürgermeister der Stadt Miltenberg, Herr Joachim Biber und der Leiter des Vermessungsamts Aschaffenburg, Herr Wolfgang Reindl enthüllten am 18. März 2012 vor dem Alten Rathaus in Miltenberg einen Gedenkstein, der künftig an die große Aufgabe - die vollständige Neuvermessung der Altstadt von Miltenberg - erinnern wird.

Die Neuvermessung wurde notwendig, um alle erforderlichen Informationen zu den Grundstücken der Altstadt auf einen aktuellen, rechtssicheren und zukunftsfähigen Stand zu bringen. Die Aufgaben, die heute an eine moderne Verwaltung gestellt werden, erfordern zudem eine deutlich höhere Genauigkeit der Grundstücksdaten.

Ein Großteil der Grundstücksgrenzen in der Altstadt wurde zuletzt im Rahmen der Uraufnahme in den Jahren um 1848 vermessen. Die damals ermittelten Messungsergebnisse waren bis heute gültig. Die Vermessung erfolgte mit dem sogenannten Messtischverfahren. Hierbei wurde eine Holzplatte auf einem Stativ angebracht und darauf ein Blatt Papier zur Kartierung befestigt. Das eigentliche Vermessungsinstrument, die Kippregel, wurde frei beweglich darauf gestellt. Mittels dieser Kippregel (auch Fernrohrlineal) konnten nun Punkte aus der Örtlichkeit auf das Kartenblatt übertragen werden. Im Ortsbereich erfolgte diese Kartierung im Maßstab 1:2.500.
Nach Fertigstellung eines Kartenblattes wurden die Flächen der einzelnen Flurstücke ermittelt. Dies erfolgte rein graphisch. Das zu berechnende Flurstück wurde hierzu in einfache Rechenfiguren wie Dreiecke und Trapeze eingeteilt und die für die Berechnung der Figuren erforderlichen Maße mit Stechzirkel und Maßstab abgegriffen. Die letztlich auf diese Weise berechneten Flurstücksflächen wurden später in das Grundbuch übernommen.

Durch die aktuelle Katasterneuvermessung wurden die Grenzen nun mit modernen Tachymetern (Instrument zur Messung präziser Horizontal- und Vertikalwinkel mit elektrooptischer Distanzmessung) zentimetergenau festgelegt, den Eigentümern vorgewiesen und mit Grenzzeichen abgemarkt. Die Flächen der Flurstücke wurden im Anschluss exakt berechnet und die Angaben im Grundbuch berichtigt.

Mit diesen Ergebnissen sind die Grundlagen für aktuelle und künftige Anforderungen an Grundstücksdaten geschaffen. Sie ermöglichen nun z.B.

  • genaue Aussagen zu den Grundstücksgrenzen,
  • rechtssichere und genaue Planungen,
  • den Aufbau eines modernen digitalen Kartenwerks,
  • eine digitale Führung von Bestandsplänen, Wasserleitungsplänen, Kanalleitungsplänen usw.,
  • die Nutzung zukunftsorientierter Techniken wie die Bereitstellung von Bebauungs- oder Sanierungsplänen bis hin zur Erstellung von 3D-Stadtmodellen.
nach oben